Online-Verfahren für Luftverkehrsteuer startet bald

Seit dem 1. September kann die Luftverkehrsteueranmeldung online beim HZA abgegeben werden. Dabei können die Steueranmeldungen und Steuerberichtigungen komplett elektronisch mit Signatur durch ein ELSTER-Zeritifkat an das zuständige Hauptzollamt (HZA) übersandt werden.


 

 

Allgemeines

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober 2010 die Einführung einer Luftverkehrsteuer im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen. Das Luftverkehrsteuergesetz ist am 15. Dezember 2010 in Kraft getreten.

 

weitere Informationen finden sie hier:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Luftverkehrsteuer/luftverkehrsteuer_node.html

 

Bisher konnten die Luftverkehrsunternehmen die Steueranmeldungen und Steuerberichtigungen für die Luftverkehrsteuer mit dem richtigen Vordruck über das Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung erstellten. Diese wurden dann ausgedruckt und schriftlich beim für das Luftverkehrsunternehmen bzw. dem steuerlichen Beauftragten zuständigen HZA eingereicht.

Nun ist auch ab dem 1. September das IT-Verfahren AVIATA in den Echtbetrieb übergegangen. Auf zoll.de wird dazu berichtet. Damit können die Teilnehmer ihre Steueranmeldungen mit einem Elster-Zertifikat oder einem Elster-Stick elektronisch signieren und an das zuständige HZA schicken. Dadurch soll Bürokratie abgebaut, das Besteuerungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden.

 

Links

zur Internet Luftverkehrsteuer Anmeldung (ILA): https://ila.zoll.de

Link zum Vordruck: Online-Formulare zur Luftverkehrssteuer

 

Registrierung

Hier erhalten Sie Informationen zur Registrierung beim HZA:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Luftverkehrsteuer/Verfahren/Registrierung/registrierung_node.html

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