Max-Planck-Institut lehnt Leistungsschutzrecht ab

In einer ausführlichen Stellungname des Max-Planck-Instituts fasst dieses alle Argumente gegen das Leistungsschutzrecht zusammen. Diese Stellungnahme ist unbedingt lesenswert.

 

 
Unter http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf hat das Max-Planck-Institut seine Stellungnahme veröffentlicht.

Kurzzusammenfassung der Gegenargumente

  • Links mit minimalem Inhalt wären auch sonst verboten (Notwendigkeit eines Freiraums)
  • Verlagen nehmen die Indexierung stillschweigend in Kauf, da sie kein noindex-Tag verwenden
  • Verlage sind auf die Verlinkung angewiesen
  • keine Anwendungen auf aufstrebende Suchmaschinen werden im Wettbewerb behindert
  • auf deutsche Presseerzeugnisse wird nicht mehr verlinkt, was weitreichende Folgen für die Wirtschaft und die Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 GG hätte
  • es ist kein Marktversagen festzustellen, da die Suchmaschinen durch die Verlinkung den Verlagen nicht schaden sondern nützen
  • Inhalte von Presserverlegern dürfen ggü. anderen Inhalten im Internet nicht bevorzugt werden
  • Schutzrecht ist nicht klar eingegrenzt, was Gerichtsverfahren zur Folge hätte
  • Schutzrecht läuft in der Praxis ins Leere, da die Verlage kostenlose Lizenzen für die Suchmaschinen ausstellen würden

Experteneinschätzung

Um das Expertengremium zu zitieren:

Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.

Dazu ist wohl nicht mehr viel hinzuzufügen!

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