Seit Einführung des V-Modell XT hat dieser Entwicklungsstandart behördenspezifische Erweiterungen erfahren. Die wohl bekannteste ist das V-Modell XT Bund. Dieser Artikel befasst sich mit den Unterschieden von V-Modell XT Bund und V-Modell XT.
Das V-Modell XT hat im Februar 2005 das V-Modell 97 abgelöst und existiert nun schon seit über 6 Jahren. Im 1. Februar 2009 ist bereits die Version 1.3 erschienen. Seit dem 4. November 2004 ist das V-Modell XT durch die Empfehlung des IMKA zur Anwendung des V-Modell XT verpflichtend innerhalb der Bundesministerien und ihrer nach gelagerten Behörden anzuwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Abweichung davon erlaubt.
In der Zwischenzeit sind jedoch bereits einige Weiterentwicklungen des V-Modell XT-Standards erstellt worden. Die mir bekannten organisationsspezifischen Vorgehensmodelle sind:
- V-Modell XT Bund
- V-Modell XT Bayern
- V-Modell XT Zivit (Auftragnehmergegenstück zum V-Modell XT Bund)
Diese Weiterentwicklung ist im V-Modell XT Standart bereits fest implementiert und damit ausdrücklich gewünscht, da hier ein Projekttyp „Einführung und Pflege eines organisationsspezifischen Vorgehensmodells“ existiert.
Weiterentwicklung zum V-Modell XT Bund
Da das V-Modell XT bei seiner Anwendung nicht zu zielgruppenspezifisch sein durfte, weil es sowohl für die Wirtschaft als auch für Behörden anwendbar sein musste, ist das V-Modell XT Bund im Rahmen des Drei-Partner-Modells (3PM) im Auftrag der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik entwickelt worden. Im Gegensatz zum V-Modell XT ist die Anwendung des V-Modell XT Bund nicht verpflichtend sondern nur eine Empfehlung. Da es die organisatorischen Besonderheiten in der Öffentlichen Verwaltung berücksichtigt, ist das V-Modell XT Bund in der öffentlichen Verwaltung jedoch viel leichter anzuwenden als der allgemeine Standart.
Unterschiede von V-Modell XT und V-Modell XT Bund
V-Modell XT |
V-Modell XT Bund |
1. Vorschriften zur Anwendung innerhalb der Bundesministerien | |
auf Empfehlung des IMKA innerhalb der Bundesministerien und ihrer nach gelagerten Behörden verpflichtend anzuwenden |
keine verpflichtende Anwendung durch Bundesministerien und nachgelagerte Behörden |
2. Umfang der Dokumenation | |
Aufbau der Dokumentation:
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Veränderung im Aufbau der Dokumentation:
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ca. 800 Seiten | weniger als 500 Seiten |
keine Integration von Behördenstandarts | direkte Integration von Bundesstandards wie UfAB V, BSI-Grundschutz, WiBe |
keine behördenspezifischen Begriffe | falls möglich Verwendung der behördenspezifischen Begrifflichkeiten |
keine Vorgaben zur Einbindung der restlichen Behördenorganisation | Einführung eines erweiterten Rollenkonzeptes (Projektteam, projektspezifische Rollen , projektunabhängige Organisationsrollen) mit behördentypischen Rollen |
3. Vorgehensbausteine | |
keine Vorgaben zur Betriebsübergabe | es gibt jetzt einen eigenen Vorgehensbaustein „Betriebsübergabe“ |
Die Vorgehensbausteinlandkartedes V-Modell XT besteht aus folgenden Vorgehensbausteinen:
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Änderungen auf der Vorgehensbausteinlandkarte folgende Vorgehensbausteine wurden im V-Modell XT Bund gestrichen:
folgende Ersetzungen fanden im V-Modell XT Bund statt:
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4. Projekttypen und Projektkonstellationen | |
es sind 4 Projekttypenvorhanden:
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Es existieren nur noch 2 Projekttypen:
Das „Systementwicklungsprojekt (AN)“ und der Projekttyp „Einführung und Pflege eines organisationsspezifischen Vorgehensmodells“ gestrichen. Bei den unterschiedlichen Projektkonstellationen wird, sofern kein Projekttyp im V-Modell XT Bund vorhanden ist, auf das allgemeine V-Modell XT zurückgegriffen. Außerdem kann auch z.B. mit dem V-Modell XT Zivit ein Systementwicklungsprojekt (AN) generiert werden, das optimal zum V-Modell XT Bund passt. |
5. Toolunterstützung | |
Projektassisten und Editor für V-Modell XT | eigener Projektassistent und Editor für V-Modell XT Bund (zur Downloadseite) |
6. Corporate Design | |
keine Einbindung eines Corporate Designs für Bundesbehörden, allgemeine Dokumentvorlagen | Dokumente im Corporate Design des Bundes, Dokumentvorlagen mit vordefinierten Texten |
Das Wichtigste in Kürze
Das V-Modell XT Bund kann im Gegensatz zum V-Modell XT nicht als reines AN-Projekt getailort werden. Dadurch ist es übersichtlicher für die Anwender, da der Part des Auftragnehmers teilweise komplett entfällt. Nur das AG/AN-Projekt enthält Teile eines AN-Projektes, daher benötigt der Auftragnehmer in einem reinen AN-Projekt entweder ein AN-Projekt nach V-Modell XT oder V-Modell XT Zivit. Das V-Modell XT Bund ist für Behörden entwickelt worden, daher ist es viel komprimierter als das V-Modell XT und es sind weniger Transferleistungen (z.B. „Kaufmännisches Projektmanagement“ heißt in Behörden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) ) von den Anwendern des V-Modells zu erbringen.
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